Markus Trost
-Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln und Mitglied im Kölner Anwaltverein. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
1. Staatsexamen: 1987 2. Staatsexamen: 1991
Rechtsanwalt Trost ist seit 1991 als Rechtsanwalt hauptsächlich in den Bereichen
Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Baurecht sowie im Verkehrs- und Versicherungsrecht tätig.
Rechtsanwalt Trost ist auch publizistisch tätig und hat verschiedene Seminare abgehalten u.a. zum Produkthaftungsrecht, zum Vergaberecht (VOB Teil B) und zu den Themen "Compliance" und "GmbH Geschäftsführer" . Zu seinen Veröffentlichungen gehören u.a. verschiedene Anmerkungen zu von ihm erstrittenen Urteilen sowie Aufsätze zu den Themen "Restwert eines Unfallfahrzeugs in der Schadenregulierung" und "die Vergütung und die Haftung eines Kraftfahrzeugsachverständigen".
Weitere Informationen:
www.marktrost.de